Neue Impulse für den Basler Tourismus

Ein neues kantonales Gasttaxengesetz schafft zwischen allen Anbietern von Übernachtungsleistungen gleich lange Spiesse. Es soll dem Basler Tourismus zusätzliche Impulse verleihen. Der Regierungsrat hat den Ratschlag zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Es ersetzt das heutige Gesetz aus dem Jahr 1942.

Das heutige Gasttaxengesetz stammt noch aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Es ist in mehreren Punkten veraltet und genügt den heutigen und künftigen Ansprüchen nicht mehr. Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat die Totalrevision des Gasttaxengesetzes Ratschlag vor.

Hotels und Betriebe der Parahotellerie (wie Airbnb) sollen gleich lange Spiesse bekommen. Künftig bezahlen die Gäste in sämtlichen Betrieben die Gasttaxe. Der Kanton bekommt zudem die Kompetenz, mit Vermittlungsplattformen Vereinbarungen abzuschliessen, um den administrativen Aufwand bei kleinen Anbietern und Behörde tief zu halten. Ebenfalls ist die Möglichkeit einer Registrierungspflicht für die Beherbergungsbetriebe vorgesehen. Mit einem griffigeren Sanktionsrecht können Missbräuche besser bekämpft und damit faire Marktbedingungen für alle Beherbergungsbetriebe geschaffen werden.

Das „Mobility Ticket“ ermöglicht den übernachtenden Gästen seit 1999 freie Fahrt mit dem öffentlichen Verkehr. Mit dem neuen Gesetz kann es zu einem Gästepass mit weiteren Vergünstigungen und Gratisangeboten ausgebaut werden. Statt der heute im Gesetz festgeschriebenen Gasttaxe von 3.50 Franken pro Übernachtung sieht das neue Gesetz eine Bandbreite von 3.60 bis 4.20 Franken pro Übernachtung vor. Die Erhöhung der Gasttaxe ermöglicht die Finanzierung zusätzlicher Angebote und eine leicht höhere Abgeltung der Leistungen des Tarifverbunds Nordwestschweiz. Gleichzeitig verhindert die Bandbreite, dass Steuererträge „auf Vorrat“ anfallen.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass das totalrevidierte Gesetz, das frühestens am 1. Januar 2018 in Kraft treten kann, dem baselstädtischen Tourismus weitere, wichtige Impulse verleihen wird. Die Übernachtungen werden zwar leicht verteuert, dafür erhält der Gast attraktive Gegenleistungen, und es stehen mehr Mittel zur Verfügung, mit denen aufgrund der Zweckbindung der Gasttaxenerträge die Qualität der Destination Basel gezielt weiter verbessert werden kann.

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