Bericht zur Fluglärmbelastung 2016

Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben den Bericht der Fluglärmkommission über das Jahr 2016 an ihre jeweiligen Kantonsparlamente verabschiedet. Die Verteilung des Fluglärms im Jahr 2016 kann mit den Situationen der Vorjahre verglichen werden. Trotz grösserer Anzahl an Flugbewegungen lag die Fluglärmbelastung am Tag leicht unter dem Niveau des Vorjahres, und auch in den Nachtstunden wurde kein genereller Anstieg der Lärmimmissionen verzeichnet. Die grössere Zahl an Starts Richtung Süden bewirkte in der Zeit zwischen 22.00 und 23.00 Uhr in den Gebieten südlich des Flughafens nahe der Hauptabflugroute höhere Fluglärmwerte als im Vorjahr, die aber überall innerhalb der zulässigen Grenzwerte lagen. In den entfernteren Gebieten im Süden wurden tiefere Werte registriert. Zwischen 23.00 und 24.00 Uhr waren die gemessenen Fluglärmwerte insgesamt höher als im Jahr 2015. Die absolute Zahl an Starts und Landungen in der zweiten Nachtstunde mit knapp 2‘000 im Jahr ist dabei allerdings weiterhin tief.

Die Zahl der Passagiere am EuroAirport war im Jahr 2016 mit 7,3 Mio. Fluggästen um rund 200‘000 oder 4% grösser als im Vorjahr. Ebenfalls grösser geworden ist die Menge der mit Flügen vom und zum EuroAirport beförderten Luftfracht, die Zunahme von rund 49‘000 Tonnen auf rund 55‘000 Tonnen beträgt 12%. Die Zahl der Starts und Landungen hat dagegen nur unwesentlich von 94‘359 Flugbewegungen im Jahr 2015 auf 95‘545 im Berichtsjahr zugenommen (rund 1%).

Positiv erachten es die beiden Regierungsräte, dass Verteilung und Ausmass des Fluglärms im Jahr 2016 vergleichbar zur Situation in den Vorjahren war. Sie sind befriedigt, dass trotz grösserer Anzahl an Flugbewegungen die Fluglärmbelastung am Tag (06.00 bis 22.00 Uhr) leicht unter dem Niveau des Vorjahres war und es auch in der ersten Nachtstunde (22.00 bis 23.00 Uhr) nicht zu einem allgemeinen Anstieg der Lärmimmissionen gekommen ist. Zufrieden sind die beiden Regierungsräte ausserdem darüber, dass die Lärmschutzbestimmungen am EuroAirport im Jahr 2016 vollumfänglich eingehalten wurden. Insbesondere die Regelungen in Bezug auf die Erteilung von Ausnahmebewilligungen, die Nutzung der Direktstartroute sowie die Nutzung des ILS 33 wurden wie vorgesehen angewendet.

Allerdings müssen die beiden Regierungsräte gleichzeitig feststellen, dass es schwieriger geworden ist, die in den Nachtstunden bevorzugte Ausrichtung der Pistennutzung nach Norden sowohl für Starts als auch für Landungen aufgrund der vermehrten Flugbewegungen betrieblich umzusetzen. Als Folge der vermehrten Starts Richtung Süden v.a. in der ersten Nachtstunde wurden in der ersten Nachtstunde an den Stationen unter den Hauptabflugrouten im Süden (Hésingue, Allschwil und Buschwiller) höhere Fluglärmwerte registriert. Die Messwerte in Basel-Neubad, Neu-Allschwil und Binningen waren dagegen tiefer als im Vorjahr. Zur Kenntnis nehmen mussten die beiden Regierungen auch, dass es in der zweiten Nachtstunde (23.00 bis 24.00 Uhr) eine Zunahme der Flugbewegungen von rund 10% gab und die Fluglärmwerte in dieser Zeit höher lagen als im Jahr 2015, wenngleich die absolute Zahl an Starts und Landungen in der zweiten Nachtstunde mit knapp 2‘000 weiterhin tief war.

Wie in den Vorjahren gab es nur wenige Flügen mit Ausnahmebewilligungen. Insbesondere in der Sperrzeit zwischen Mitternacht und 05.00 Uhr blieb die Zahl der Flugbewegungen mit 279 auf Vorjahresniveau (261). Bei 199 Flugbewegungen handelte es sich um Rettungsflüge, für die restlichen Flüge war vor¬gängig eine Ausnahmebewilligung erteilt worden. 37 Ausnahmebewilligungen ergingen dabei durch die Präfektur du Haut-Rhin im Rahmen des Endspiels der UEFA Euro-League vom 18. Mai 2016 in Basel.

Im Jahr 2016 betrug die Quote der Südlandungen 5,9 % (Vorjahr 8.02 %). Dieser tiefe Wert ist auf die viel seltener aufgetretenen Nordwindlagen im Jahr 2016 zurückzuführen. Die Vereinbarung zur Nutzung der ILS 33-Anflüge wurde problemlos eingehalten. Die Landungen erfolgen aus Süden bei Rückenwindkomponenten aus Norden von über 5 Knoten oder bei speziellen Wettersituationen (Gewitterzellen im Norden des Flughafens, ungenügende Sichtbedingungen).

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