Änderungen der Unterstützungsrichtlinien der Sozialhilfe

Auf 1. Januar 2018 werden die kantonalen Unterstützungsrichtlinien für die Sozialhilfe (URL) vom Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt angepasst.

Die kantonalen Unterstützungsrichtlinien des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (URL) sind die Grundlage für die Leistungserbringung der Sozialhilfe in Basel, Riehen und Bettingen. Gemäss gesetzlicher Vorgabe orientiert sich der Kanton dabei weitgehend an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).

Die Sozialhilfe muss innerhalb der gleichen Unterstützungseinheit (d.h. im gleichen Haushalt), zunehmend mit unterschiedlichen Ansätzen rechnen, also mit Ansätzen nach SKOS, nach Asylfürsorge oder nach Nothilfe. In die URL wird neu eine Grundlage aufgenommen, wie die Leistungen zu berechnen sind.

Weiter schreibt das Asylgesetz des Bundes vor, dass die Ansätze für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer unter den Ansätzen der einheimischen Bevölkerung liegen müssen. In den neuen URL werden für vorläufig aufgenommene Ausländer deshalb rund 20% tiefere Ansätze für den Grundbedarf festgelegt.

Der Anspruch auf höhere Wohnkosten für Alleinerziehende wird mit den neuen URL bis zur Volljährigkeit des Kindes gewährt. Bisher wurden höhere Wohnkosten bis zum 16. Altersjahr bezahlt. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die Ausbildung der Kinder häufig mit 16 Jahren noch nicht abgeschlossen ist.

Die revidierten Unterstützungsrichtlinien für die Sozialhilfe (URL) liegen per 1. Januar 2018 im Eingangsbereich der Sozialhilfe Basel bereit. Sie können auch beim Rechtsdienst WSU eingesehen und im Internet abgerufen werden.

 

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