Kantonale Beiträge an die Prämienverbilligung

Im kommenden Jahr steigt in Basel-Stadt die Durchschnittsprämie der obligatorischen Krankenversicherung für Erwachsene um 1.8 Prozent und für Kinder um 2.1 Prozent. Für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren sinkt die Prämie um 14.2 Prozent. Der Regierungsrat passt die kantonalen Prämienbeiträge im gleichen Umfang an. Gleichzeitig hat er die vom Grossen Rat beschlossene Steuervorlage SV17 im Bereich der Prämienverbilligung konkretisiert. Diese Entlastungsmassnahmen für die privaten Haushalte treten jedoch nur in Kraft, wenn die SV17 umgesetzt werden kann.

Das Eidgenössische Departement des Innern hat Ende September die Krankenversicherungsprämien für das Jahr 2019 publiziert. In Basel-Stadt steigen die Prämien für Erwachsene durchschnittlich um 1.8 %, für Kinder um 2.1 %. Bei den jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren sinken die Prämien um 14.2 %. Grund für diese Prämiensenkung ist eine Änderung beim Risikoausgleich zwischen den Versicherern.

Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anspruch auf Prämienbeiträge. Diese werden vom Regierungsrat festgesetzt und jährlich im Licht der Prämienentwicklung angepasst. Wie in den Vorjahren passt der Regierungsrat die kantonalen Prämienbeiträge für das Jahr 2019 proportional zur Prämienentwicklung an. Kinder und junge Erwachsene, die Anspruch auf Prämienverbilligung haben, erhalten weiterhin und wie vom Bundesrecht vorgeschrieben mindestens die Hälfte der kantonalen Richtprämie. Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV wird wie bisher die durchschnittliche kantonale Krankenversicherungsprämie gewährt.

Im Zusammenhang mit der vom Grossen Rat im September verabschiedeten Steuervorlage SV17 baut der Regierungsrat die kantonale Prämienverbilligung aus, um die privaten Haushalte zu entlasten. Ab 1. Januar 2019 gibt es zwei Anpassungen am kantonalen Prämienverbilligungssystem: Erstens werden die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Prämienbeiträge um rund zehn Prozent erhöht, was den Mittelstand entlastet. Zweitens wird die Wahl eines kostendämpfenden Versicherungsmodells (wie HMO-Modell) mit einem Prämienbeitragsbonus aktiv gefördert. Diese Entlastungsmassnahmen kosten pro Jahr 10 Millionen Franken und sind im Budget der SV17 enthalten. Sie sind mit der SV17 verknüpft und können nur dann eingeführt werden, wenn das Referendum gegen die SV17 nicht zustande kommt und diese ebenfalls am 1. Januar 2019 in Kraft treten kann.

Die Beiträge an die Krankenversicherungsprämien werden im Kanton Basel-Stadt auf Antrag hin vom Amt für Sozialbeiträge (ASB) ausgerichtet.

Hinweise:

Weitere Informationen sind auf der Homepage des ASB unter www.asb.bs.ch abrufbar.

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