Richtigstellung zum Bericht vom 6. Juni 2018 auf barfi.ch unter dem Titel „Das Amt für Verschleierung: Basler AUE führt Parlament und Öffentlichkeit an der Nase herum“

Die von Barfi.ch, scheinbar aufgrund der Aussagen von Martin Forter erhobenen Behauptungen sind haltlos und nachweislich falsch.

Gegenstand dieser falschen Behauptungen ist das Ackermätteli im Klybeckquartier – eine Grünanlage, die seit Jahrzenten der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Die Frage wird aufgeworfen, ob der Boden des Areals belastet sei. Statt über die Sachlage richtig zu informieren, verbreitet barfi.ch Anschuldigungen und erzeugt dadurch Verunsicherung. Das ist verantwortungslos gegenüber den Menschen, die das Ackermätteli nutzen. Denn eine schädliche Einwirkung oder eine konkrete Gefahr kann nach dem heutigen Wissensstand ausgeschlossen werden.

Der Regierungsrat hat in seiner Antwort zur Interpellation Nr. 19 von Sebastian Kölliker im März 2018 umfassend informiert und Folgendes festgehalten:

"Das gesamte Gebiet Klybeck und angrenzende Teile von Kleinhüningen sind eine grossflächige künstliche Auffüllung, die zwischen 1885 und 1920 im Zuge der Melioration des Überschwemmungslandes zwischen Wiese und Rhein mit Aushub, Bauschutt, Haus- und Gewerbeabfällen, Abfällen aus der chemischen Industrie (nur auf einige Gebiete beschränkt), Ofenschlacken usw. um 2 bis 5 Meter aufgefüllt wurde. 1895 legte der Grosse Rat das Strassennetz fest und bestimmte, dass alle Strassen über der Hochwassergrenze der Wiese erstellt werden müssen. Die Strassen wurden auf Dämmen errichtet und das Land rechts und links wurde als Platz für Schuttablagerungen aus der Stadt vorgesehen. Bereits bestehende Gebäude mussten angehoben oder abgerissen werden. Diese Auffüllungen sind heute noch flächendeckend vorhanden. Bedingt durch diese heterogene Zusammensetzung des Abfallmaterials variiert der Schadstoffgehalt stark."

Die Beurteilungen der historischen und technischen Untersuchungen gemäss Altlastenverordnung führten dazu, dass das Areal rund um das Ackermätteli als belasteter Standort im kantonalen Kataster eingetragen wurde. Der Standort ist allerdings nicht als überwachungsbedürftig zu qualifizieren. Gemäss Art. 3 Altlastenverordnung dürfen belastete Standorte nur bebaut oder verändert werden, wenn sie dadurch nicht sanierungsbedürftig werden, ihre spätere Sanierung nicht wesentlich erschwert wird oder sie gleichzeitig saniert werden. Das Amt für Umwelt und Energie stellt die Einhaltung dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen sicher.

Gemäss Art. 2 Abs. 2 der Altlastenverordnung sind belastete Standorte sanierungsbedürftig, wenn sie zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen oder wenn die konkrete Gefahr besteht, dass solche Einwirkungen entstehen. Beides kann nach dem heutigen Wissensstand auf dem Areal rund um das Ackermätteli ausgeschlossen werden: Von diesem Areal geht keine konkrete Gefahr aus. Eine Sanierungspflicht besteht somit nicht.

Zu den gravierendsten Behauptungen im Artikel von barfi.ch ist Folgendes festzuhalten:

Falsch ist die Behauptung, wonach das AUE von Messungen spricht, die es gar nicht gebe.

Richtig ist: Das AUE hat auf dem Ackermätteli im Jahr 2013 den Oberboden an zwei Stellen auf dem Spielplatz umfangreich untersucht und dabei keine beunruhigenden Verunreinigungen gefunden. Rund um das Areal wurde zudem das Grundwasser an mehreren Stellen untersucht. Es wurde keine Überschreitung von Grenzwerten festgestellt. Bei den Bauarbeiten des Spielplatzes Ackermätteli im Jahr 2012 wurden bis zu 70 Zentimeter des Bodens abgetragen, dabei wurden keine chemischen Verunreinigungen, auffällige Verfärbungen oder verdächtige Gerüche festgestellt.

Falsch ist die Behauptung, wonach die AUE-Verantwortlichen immer wieder behaupten würden, beim Spielplatz Ackermätteli liege kein Chemieschlamm.

Richtig ist: Die AUE-Verantwortlichen haben nie ausgeschlossen, dass um den Spielplatz Ackermätteli sogenannter Chemieschlamm liegt. Denn grosse Teile des heutigen Klybeckquartiers wurden vor über hundert Jahren mit verschiedenen Abfällen (Bauschutt, Schlacken und Aschen, Siedlungs- und Gewerbeabfälle) aufgeschüttet. Es handelt sich somit um einen belasteten Standort, der im öffentlich zugänglichen Kataster eingetragen ist.

Falsch ist die Behauptung, dass alle Untersuchungen immer auf Höhe Schlossgasse enden würden.

Richtig ist: Über 400 Bohrungen für Boden- und Grundwasseruntersuchungen wurden im Klybeckquartier ausgeführt, unter anderen auch rund um das Ackermätteli und somit über die Schlossgasse hinaus. Standorte und Art der Bohrungen sind im öffentlich zugänglichen Bohrkataster des Kantons eingetragen.

Falsch ist die Behauptung, wonach das AUE das Parlament und die Öffentlichkeit offensichtlich getäuscht habe.

Richtig ist: Die Beantwortung der Interpellation Kölliker ist korrekt und entspricht – überprüfbar – den Tatsachen. Das AUE hat zudem alle Medienanfragen transparent und korrekt beantwortet und insbesondere den Journalisten von barfi.ch eingeladen und ihm sämtliche Unterlagen gezeigt. Die Behauptungen von barfi.ch sind in Anbetracht dessen völlig verantwortungslos.

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