Abschluss der Covid-19-Härtefallprogramme

Während der Covid-19-Pandemie unterstützte der Kanton Basel-Stadt zahlreiche Unternehmen finanziell. Im Rahmen des Härtefallprogramms hat der Kanton gesamthaft 208 Mio. Franken ausbezahlt. Weiter unterstützte der Kanton Basel-Stadt KMU und Startups mit insgesamt 46 Mio. Franken in Form von verbürgten Darlehen.

Im Rahmen der Härtefallprogramme unterstützte der Kanton Basel-Stadt Branchen, die wegen der Auswirkungen der Pandemie und der von Bund und Kanton ergriffenen Schutzmassnahmen starke wirtschaftliche Einbussen erlitten und hohe ungedeckte Fixkosten zu tragen hatten (Hotellerie, Gastronomie, Freizeitbetriebe, Detail- und Taxiunternehmen etc.). Mit der finanziellen Unterstützung sollte in diesen Branchen ein Verlust von Arbeits- und Ausbildungsplätzen eingedämmt werden. Bis heute mussten lediglich 3.5% der Betriebe, die Härtefallunterstützung erhalten haben, schliessen. 

Von November 2020 bis Sommer 2022 wurden insgesamt 208 Mio. Franken an Unterstützungsleistungen ausbezahlt. Der Kanton Basel-Stadt finanzierte davon 26 Mio. Franken, der Rest wurde vom Bund übernommen. Die kantonalen Mittel wurden aus dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Krisenfonds) finanziert. Dieser wurde dafür gesamthaft mit 94 Mio. Franken ausserordentlich geäufnet. Der finanzielle Bestand des Krisenfonds wird nun nach Abschluss aller Covid-19-Unterstützungen und der Verrechnungen mit dem Bund wieder auf Vorkrisenniveau zu stehen kommen. Die nicht beanspruchten Mittel in der Höhe von 22 Mio. Franken werden mit dem Abschluss der Härtefallprogramme an die Staatskasse zurückgeführt. 

Bürgschaftsprogramme für KMU und Startups
Während der Covid-19-Pandemie bot der Kanton Basel-Stadt kleinen und mittleren Unternehmen in Basel-Stadt rasch Unterstützung in Form von kantonalen Bürgschaften für Überbrückungskredite an. Der Grosse Rat bewilligte im Rahmen der Änderung des Standortförderungsgesetzes Bürgschaften von insgesamt 125 Mio. Franken, davon maximal 40 Mio. Franken für Startups. 

In dieser Zeit wurden insgesamt 125 Kredite mit einer Summe von 10.2 Mio. Franken verbürgt. Davon wurden insgesamt 25 Bürgschaften mit einer Gesamtsumme von 1,3 Mio. Franken beansprucht. Bei 10 Kreditstellern wurde der Kanton mittlerweile aus der Bürgschaft in Höhe von total 1.3 Mio. Franken entlassen, da die Kredite entweder zurückbezahlt oder gar nie bezogen wurden. Entsprechend sind noch rund 7.6 Mio. Franken an KMU-Bürgschaften ausstehend.

Ebenfalls unterstützte der Kanton Basel-Stadt technologiebasierte Startups mit Bürgschaften für nachrangige Darlehen. Im kantonalen Startup-Bürgschaftsprogramm wurden insgesamt 12 Kredite mit einer Summe von 39.8 Mio. Franken verbürgt. Der Kanton Basel-Stadt übernahm davon 90% oder 35.8 Mio. Franken, der Rest wurde von Drittbürgen garantiert. Bis heute wurden bei einem Startup die Bürgschaft beansprucht. Die nachrangigen Darlehen nützen den Startups insofern, als sie aufgrund der Nachrangigkeit faktisch dem Eigenkapital anzurechnen sind, dadurch kann im Falle einer Überschuldung die Benachrichtigung des Gerichts unterbleiben. Aufgrund der Unsicherheiten im Markt und des Vorsichtigkeitsprinzips bildet der Regierungsrat mit der Rechnung 2023 Rückstellungen in der Höhe von 23 Mio. Franken.

Im Rahmen der Überprüfung des gesetzlichen Ausschüttungsverbots von Dividenden und Tantiemen wird das WSU für mindestens vier Jahre Nachkontrollen bei den unterstützten Unternehmen durchführen. Ebenfalls führt das SECO weiterhin sporadisch Stichproben bzw. Kontrollen durch.
 

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